@Hornosaurus: Ein Gymnasiallehrer kann bzw. darf genau so wenig an einer Hauptschule unterrichten wie umgekehrt!!!!
Das stimmt so nicht.
Ein Gymnasiallehrer darf sehr wohl an Real- und Hauptschulen unterrichten, jedenfalls in einigen Ländern. Hessen z.B. war vor kurzem so verzweifelt, daß sie diskutiert haben, jedem Gymnasiallehrer, der sich bereit erklärte, für ein paar Jahre an einer Hauptschule zu arbeiten, die sofortige folgende Übernahme an ein Gymnasium mit voller Beamtenstelle und allem Pipapo zu versprechen. (Hintergrund: Hauptschullehramt will kaum noch jemand machen.) Ich weiß nicht, ob sie es wirklich durchgezogen haben, weil ich dann in ein anderes Bundesland gewechselt bin, aber es gab zumindest zwischen einzelnen Hauptschulleitern und Referendaren (Gym) mit Nicht-Mangelfächern recht ernsthafte Gespräche darüber.
Also: Eine oder zwei "Schulstufen" niedriger geht immer. Man ist dabei übrigens nicht darauf angewiesen, bei seinen eigenen Fächern zu bleiben, ich kenne durchaus Lehrer, die an Realschulen schon andere als ihre eigenen Fächer unterrichtet haben.
Die umgekehrte Variante, eine "Schulstufe höher", ist selten, gibt es aber auch. Realschullehrer dürfen in der Unter- und Mittelstufe eines Gymnasiums durchaus unterrichten, nur mit der Oberstufe sieht das m.W. anders aus. Möglicherweise wurden diese Leute in den Zeiten eingestellt, als es grad mal keine Gymnasiallehrer gab, und wollten dann bleiben, aber da bin ich nicht sicher.
Ein Hauptschullehrer am Gymnasium ist mir noch nicht untergekommen, aber das soll nicht heißen, daß es gar keine geben könnte.
Nur mal so zur Klarstellung